Auch wenn Sie gerade noch keinen aktuellen Fall haben, lesen Sie sich die nachfolgenden Punkte trotzdem durch, dass Sie im Schadensfall gleich auf Ihr Wissen zurückgreifen können.Sollten es doch mal zu einem Unfall kommen, haben wir im folgenden wichtige Tipps und Informationen zusammengestellt.
Wenn Sie einen Unfall haben, dann empfiehlt es sich in der Regel diesen der Polizei zu melden. Bei einem untergeordneten Schaden ist es aber auch ausreichend, wenn Sie mit dem Unfallgegner die Versicherungsdaten, die Autokennzeichen und die Anschriften, sowie Rufnummern austauschen. Geben Sie vor Ort NIE ein Schuldeingeständnis ab!Wenn Sie die Formalitäten am Unfallort geklärt haben und wieder zu Hause sind, sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall unverzüglich Ihrer Versicherung melden, auch wenn Sie selbst nicht Schuld sind.
Wenn Sie den Schaden der Versicherung gemeldet haben, werden diese den Vorgang prüfen und auch mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen. Oft ist es so, dass zur Begutachtung des Schadens auch noch ein Gutachten eingefordert wird. Dies Gutachten wird normalerweise von der Versicherung bezahlt.
Die wenigsten Unfälle sind immer eindeutlig, so dass es oft auch schwierig ist, die eigentliche Schuldfrage zu klären. Oft ist es erforderlich, sich juristischen Beistand durch einen Rechtsanwalt einzuholen. Hierzu empfeihlt es sich, eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung zu haben.
Nach entsprechender Prüfung reguliert Ihre Versicherung den von Ihnen verursachten Schaden. Bei der Autohaftpflicht und Vollkaskoversicherung führt dies aber zu einer Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse, so dass die Rabatte im folgenden Versicherungsjahr sinken. Oft ist es bei geringen Schäden deshalb günstiger, den Schaden selbst zu bezahlen und dafür nicht in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
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