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Das Wechseln einer Autoversicherung ist aber denkbar einfach. Die meisten Verträge haben eine Fälligkeit zum 1. Januar und können deswegen zum 30. November ohne Angabe von besonderen Gründen gekündigt werden. Es empfiehlt sich, die Kündigung der Autoversicherung jedoch schriftlich und am Besten per Einschreiben mit Rückschein. Wenn Ihre bestehende Versicherungsprämie ohne eigenes Verschulden (z.B. Schadensfall) erhöht wird, besitzen Sie auch nach dem 30. November ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist liegt hierfür bei einem Monat.
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