Die Schadensfreiheitsklassen wurden von den Autoversicherungen eingeführt und werden bei der Beitragsgestaltung direkt berücksichtigt. Die Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen erfolgt jeweils getrennt nach Kfz-Haftpflichtversicherung und die Fahrzeugvollversicherung. Die EInstufung der Schadensfreiheitsklasse beginnt bei SF 1 was bedeutet, dass Sie für die Dauer von einem Kalenderjahr und ununterbrochendem Verlauf ein Jahr Schadensfrei gefahren sind. SF 24 dementsprechend, dass Sie vierundzwanzig schadensfreie Kalenderjahre und ununterbrochenden Verlaufs hinter sich gebracht haben.
Nach einem schadensfreien Versicherungsjahr wird die Schadensfreiheitsklasse neu eingestuft und rückt normalerweise in die nächst höhere Schadensfreiheitsklasse auf. Hat man im Versicherungsjahr hingegen einen Versicherungsfall zu verrechnen, rutscht man bei der Schadensfreiheitsklasse wieder ab.
Da die Schadensfreiheitsklassen direkt mit dem Versicherungsrabatt zusammenhängen lohnt es sich, hier große Sorgfalt walten zu lassen. Sollen Sie Ihre Autoversicherung wechseln, haben Sie die Möglichkeit, Ihren aktuelle Schadensfreiheitsklasse mit zu übernehmen.